Beim WirtschaftsWoche-Abo scheint die Wahl zunächst nur zwischen Digital, Print+Digital und Print zu liegen. Entscheidend sind aber ebenso die drei- oder zwölfmonatige Startphase, U30- und Studentenberechtigung, der Unterschied zwischen eMagazin und WiWo+ sowie die Frage, ob das Handelsblatt in einem Kombi-Abo wirklich benötigt wird. Ein Fehlkauf liefert meist nicht gar keinen Inhalt, sondern zu viel: unnötige Printzustellung, eine zweite Medienmarke oder eine längere Bindung.
Eine praktikable Reihenfolge: Zuerst wird entschieden, ob täglich Website-Artikel, die vollständige Wochenausgabe oder das gedruckte Heft gelesen werden. Danach kommt die Frage nach dem Handelsblatt. Erst dann werden drei Monate, zwölf Monate und U30/Studium verglichen. Jeder Monatspreis wird zusammen mit Startdauer, Folgepreis und frühestem Kündigungstermin betrachtet.
Recherche-Stand: 26. Juli 2026. Grundlage sind die offiziellen deutschen Abo-Seiten, FAQ, das Impressum und die Kontohinweise. Preise und Aktionen ändern sich. Maßgeblich bleiben Produktseite, Bestellübersicht, Bestätigung und der beim Abschluss gespeicherte Vertrag.
Kostenloses Konto, WiWo+, eMagazin und Print werden getrennt
Eine Registrierung auf wiwo.de ermöglicht Newsletter, Merkliste, virtuelles Depot und Watchlist, ist aber noch kein kostenpflichtiges Abo. Erst Digital schaltet alle WiWo+-Artikel, App, eMagazin, Archiv und aktuelle Abovorteile frei. Wer nach einer Registrierung weiter auf eine Bezahlschranke stößt, hat deshalb nicht zwingend ein technisches Problem.
WiWo+ bezeichnet den Artikelzugang auf Website und App. Das eMagazin ist die vollständige digitale Ausgabe im Layout des Wochenhefts. Print ist das physische Magazin am Freitag. Diese Formen können kombiniert sein, sind aber nicht identisch. Wer täglich themenbezogene Artikel liest, braucht nicht automatisch Papier; wer die komplette Ausgabe will, prüft ausdrücklich das eMagazin.
Digital passt zu laufender Artikelnutzung und vollständiger Ausgabe
Nach der offiziellen FAQ umfasst Digital alle Artikel auf wiwo.de, App und elektronische Wochenausgabe sowie BörsenWoche, Archiv, Dossiers und derzeit die Mitgliedschaft im WirtschaftsWoche Club. Die aktuellen Abo-Seiten nennen Donnerstag 20 Uhr als Zeitpunkt für das eMagazin, also vor der Freitagsausgabe.
Der Nutzen entsteht durch regelmäßige Verwendung. Für einen einzelnen Artikel ist eine lange Startphase selten sinnvoll. Ein siebentägiges Protokoll zeigt, wie viele WiWo+-Texte, ganze Ausgaben, Newsletter und Events tatsächlich genutzt werden. Wer nur freie Nachrichten liest, benötigt möglicherweise kein volles Digitalabo.
Print+Digital und Print unterscheiden sich nicht nur durch Papier
Die aktuelle Dreimonatsseite kombiniert bei Print+Digital die Freitagszustellung mit WiWo+, App und eMagazin. Das reine Printangebot nennt dagegen Heftzustellung, BörsenWoche und Events, aber nicht den vollständigen Digitalumfang. Aus dem Wort Abo darf daher kein unbegrenzter WiWo+-Zugang abgeleitet werden.

Bei Papier zählen außerdem Zustelladresse, Klingelschild, Urlaub und Fehlmeldungen. Bleibt das Heft ungeöffnet, ist Digital meist passender. Wird Print im Büro geteilt, werden Empfänger und Nutzung geklärt. Ein teilbares Heft macht persönliche Digital-Zugangsdaten nicht zu einem Mehrbenutzerkonto.
Beim Dreimonatsangebot beginnt die monatliche Kündigung erst danach
Am Prüftag kostet Digital 16,79 Euro pro Monat für drei Monate und danach 23,99 Euro. Print+Digital kostet 24,49 Euro und danach 34,99 Euro; Print 22,04 Euro und danach 31,49 Euro. Die Seite schreibt jeweils „nach 3 Monaten monatlich kündbar“. Der ausgewiesene Monatspreis bedeutet nicht, dass schon nach dem ersten Monat beendet werden kann.
Notiert werden Startphasensumme, regulärer Monatspreis und frühestes Vertragsende. Wer nur kurzfristig lesen möchte, muss die volle Dreimonatsphase akzeptieren. Eine Kalendererinnerung liegt vor dem ersten möglichen Kündigungszeitpunkt, nicht erst nach dem höheren Folgepreis.
Das Jahresangebot tauscht längeren Rabatt gegen längere Bindung
Die Jahresseite zeigt am Prüftag dieselben rabattierten Monatspreise für zwölf Monate, anschließend die regulären Preise und erst dann die monatliche Kündbarkeit. Bei allen drei Produktarten wird der Gesamtbetrag über zwölf Monate berechnet, statt nur die erste Rechnung mit dem Dreimonatsangebot zu vergleichen.
Für eine sichere Jahresnutzung kann die längere Rabattphase sinnvoll sein. Ist die Lesegewohnheit unklar, ist die kürzere Bindung wertvoller. Die richtige Frage lautet nicht, ob beide 30 Prozent anzeigen, sondern ob das Produkt zwölf Monate lang genutzt wird.
U30 und Studium sind zwei unterschiedliche Berechtigungen
Die U30- und Studentenseite zeigt derzeit vier Wochen für 1 Euro und danach 11,99 Euro monatlich für Studierende mit gültigem Immatrikulationsnachweis. Digital U30 kostet 11,99 Euro monatlich, Print+Digital U30 17,49 Euro; diese Varianten gelten für Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Studierende können älter als 29 sein, während eine U30-Person nicht studieren muss. Dokumentanforderung, Ende der Berechtigung und Preis danach werden gespeichert. Die Seite nennt monatliche Kündbarkeit; die eigene Bestätigung zeigt, ab wann sie für den konkreten Vertrag gilt.
Das Wirtschaftsabo verbindet zwei Medienmarken in einem Vertrag
Das Wirtschaftsabo bündelt WirtschaftsWoche Digital und Handelsblatt H+. Standard kostet am Prüftag zwölf Monate 34,99 Euro monatlich und danach 49,99 Euro. Premium kostet 41,99 Euro und danach 59,99 Euro. Beide sind nach den ersten zwölf Monaten monatlich kündbar.
Das Paket lohnt nur, wenn beide Marken regelmäßig genutzt werden. Wer fast ausschließlich WiWo liest, vergleicht ein Einzelabo. Besteht bereits ein Handelsblatt-Vertrag, wird eine Doppelung verhindert. Der Kombipreis wird gegen die tatsächlich benötigten Einzelprodukte gerechnet, nicht gegen zwei theoretische Höchstpreise.
Standard und Premium unterscheiden sich beim Handelsblatt-Umfang
Standard enthält WiWo Digital und H+ Standard, damit Artikelzugang zu beiden Marken, WiWo eMagazin und BörsenWoche. Premium verwendet H+ Premium und nennt zusätzlich das Handelsblatt ePaper am Vorabend ab 20 Uhr sowie den Newsletter Geldanlage am Donnerstag.
Standard darf daher nicht als vollständiges Handelsblatt ePaper beschrieben werden. Wer die Originalausgabe benötigt, wählt und prüft ein Produkt, das sie ausdrücklich nennt. Wer nur Artikel liest, muss nicht für Premium-ePaper und zusätzlichen Newsletter zahlen.
App, eMagazin und Konto müssen dieselbe Anmeldung verwenden
Die FAQ beschreibt den App-Login über Zahnrad, Abo & Account und die Anmeldedaten. Web-eMagazin und App werden mit der zum Kauf gehörenden E-Mail verwendet. Ist bezahlt, aber gesperrt, werden Konto und Aktivierung geprüft, bevor ein zweites Abo abgeschlossen wird.
Merkliste, Watchlist und virtuelles Depot hängen ebenfalls am Konto. Nach E-Mail-Wechsel oder Passwortreset wird kontrolliert, ob das Abo weiter zugeordnet ist. Das virtuelle Depot zeigt Beobachtungsdaten, ist aber kein echtes Wertpapierdepot und führt keine Käufe aus.
BörsenWoche, WiWo Coach und Depot versprechen keinen Anlageerfolg
BörsenWoche liefert redaktionelle Anlegertipps, WiWo Coach Antworten und Expertenveranstaltungen, und das virtuelle Depot dient der Beobachtung. Das sind Informations- und Redaktionsleistungen, keine auf persönliche Finanzen zugeschnittene Anlageberatung und keine Zusage für Gewinne bei Aktien, Fonds oder Strategien.
Fakten, Analyse, Meinung und Musterdepot werden unterschieden. Risiko, Kosten, Steuer und Zeithorizont werden unabhängig geprüft. Bei erheblichen persönlichen Entscheidungen kann geeignete unabhängige Beratung nötig sein. Der Abowert liegt in Information und Einordnung, nicht in garantiertem Ertrag.
Club-Mitgliedschaft bedeutet nicht automatisch einen Platz bei jedem Event
Die FAQ nennt derzeit eine automatische Club-Mitgliedschaft ohne Aufpreis für Digitalabonnenten. Bestimmte Veranstaltungen und Webinare können aber Anmeldung, Frist, Kapazität, Ort und eigene Absageregel haben. Ein Abo ist keine automatische Eintrittskarte für jede Werksbesichtigung.
Ein einzelnes angekündigtes Event wird nicht als dauerhafter Vertragsbestandteil behandelt. Anmelde- oder Wartelistenbestätigung werden gespeichert. Ist ein Event kaufentscheidend, wird vor dem Abo dessen aktuelle Seite geprüft.
Preis-Screenshot und Bestätigung gehören zusammen
Rabatte, Folgepreise und Produktnamen können wechseln. Vor dem Abschluss werden Produkt, Startdauer, Monatsbetrag, Folgepreis, Kündigungsbeginn, enthaltene Leistungen und Zahlungsrhythmus gespeichert. Weichen Landingpage und Bestellübersicht ab, wird vor der Zahlung nachgefragt.
Die aktuellen 30- oder 50-Prozent-Hinweise sind datierte Aktionen, keine Verlängerungszusage. Bei U30, Studium und Kombination kann nach Berechtigung oder Startphase ein anderer Preis gelten. Die Erinnerung liegt vor dem ersten zulässigen Kündigungstermin.
Mein Profil, E-Mail und Telefon sind die aktuellen Kündigungswege
Die offizielle FAQ nennt den Abo-Reiter in Mein Profil, kundenservice@wiwo.de und +49 (0)211 887 36 02. Der Antrag enthält Kundennummer, Produkt und „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und bittet um das genaue Enddatum.
Eingang ist nicht sofortiges Vertragsende; die Startphase gilt weiter. Gesichert werden Seite, E-Mail, Antwort, Enddatum und letzte Rechnung. BörsenWoche abbestellen, App löschen, ausloggen oder eine Club-Veranstaltung stornieren beendet das bezahlte Abo nicht.
Widerruf und Kündigung sind zwei unterschiedliche Erklärungen
Die Abo-Seiten verlinken Vertrag widerrufen und Abo kündigen separat. Der Widerruf betrifft die gesetzliche frühe Vertragsphase, die Kündigung das Ende der Startphase oder einer Verlängerung. Im Schreiben stehen eindeutig Widerruf oder Kündigung, Auftragsnummer und Datum.
Bei bereits genutztem Digitalinhalt kann die beim Kauf erteilte Zustimmung den Widerruf beeinflussen; bei Print können gelieferte Ausgaben relevant sein. „Nicht mehr wollen“ wird nicht automatisch als Widerruf behandelt, und eine normale Kündigung darf die Widerrufsfrist nicht verstreichen lassen.
Printzustellung benötigt eigene Adress- und Fehlerpflege
Print- und Kombikunden speichern erste Ausgabe, Freitagsadresse, Klingelname und Kundennummer. Fehlende Ausgaben werden mit Heftnummer und Datum zeitnah gemeldet. Bei Umzug wird die Zustelladresse ausdrücklich geändert, nicht nur das Webprofil.
Urlaubspause, Umleitung oder Nachsendung werden beim aktuellen Service geklärt; Regeln anderer Zeitschriften sind kein Beleg. Ein Print-only-Vertrag erhält nicht automatisch alle WiWo+-Rechte, nur weil eine Ausgabe vorübergehend nicht ankommt.
Artikel verschenken ist kein Account- oder PDF-Sharing
Die offizielle Markenbeschreibung nennt eine begrenzte aktuelle Funktion, mit der Abonnenten einzelne WiWo+-Artikel aus der App verschenken können. Das ist ein vorgesehener Einzelzugang, keine Erlaubnis, das vollständige eMagazin hochzuladen, Zugangsdaten zu teilen oder ein internes Volltextarchiv aufzubauen.
Teams prüfen Unternehmensangebote und Lizenzen. Persönlicher Inhalt kann innerhalb der bereitgestellten Funktion geteilt werden; Nachdruck und kommerzielle Nutzung benötigen die offiziellen Nutzungsrechte.
Konto, Newsletter und Vertrag werden separat verwaltet
Registrierung, kostenpflichtiges Abo und Newsletter-Einwilligung sind unterschiedliche Zustände. Newsletter-Abmeldung beendet weder Digital noch Print. Die Abo-Kündigung löscht umgekehrt nicht automatisch Watchlist, Depot oder sämtliche Kontodaten.
Die Datenschutzerklärung beschreibt Bestellung, Dienstleister und Kommunikation. Vor einer Kontolöschung werden Vertrag, Rechnung und Kündigungsnachweis gesichert und das Ende der Zahlung bestätigt.
Sechs Fragen reichen für eine belastbare Entscheidung
Benötige ich tägliche WiWo+-Artikel, wöchentliches eMagazin, Print oder eine Kombination? Nutze ich drei oder zwölf Monate? Erfülle ich U30 oder Studium? Brauche ich Handelsblatt wirklich? Reicht Standard-Artikelzugang oder brauche ich Premium-ePaper? Welcher Tag ist der früheste Kündigungstermin?
Die Antworten werden mit dem Checkout verglichen und gesichert. Bestätigte Aktionen stehen auf der WirtschaftsWoche-Shopseite bei EuroSnip. Ein Rabatt senkt den Preis, ersetzt aber nie die Prüfung von Inhalt, Berechtigung, Laufzeit und Kündigungsweg.




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