Kann man das CHECK24 Partnerprogramm ohne Webseite oder Gewerbe nutzen? Die Registrierung spricht private und gewerbliche Teilnehmer an und nennt Textlinks ohne Webseite. Die Qualitätsrichtlinien beschreiben zugleich eine manuelle Prüfung von Anschrift, Telefon, Webseite und Gewerbenachweis. Daraus folgt keine automatische Zulassung. Der reale Social-, Messenger- oder Website-Kanal wird wahrheitsgemäß angegeben und ein No-Site- oder Privatfall vorab mit support@check24.net geklärt; Gewerbe- und Steuerpflicht beurteilen Fachstellen.
Ist die Teilnahme am CHECK24 Partnerprogramm vollständig kostenlos? Offiziell fallen keine Anmelde-, Verwaltungs- oder Nutzungsgebühren der Plattform an. Domain, Hosting, Content, Consent-Management, Impressum, Werbekennzeichnung, Software, Buchhaltung und Beratung können dennoch Kosten verursachen. Die Bewerbung wird manuell geprüft und darf ohne Begründung abgelehnt werden. Ein öffentlicher Provisionssatz ist deshalb weder Gewinn- noch Einkommensgarantie.
Welche Produkte und Provisionen gelten derzeit im CHECK24 Partnerprogramm? Öffentliche Beispiele nennen 20 Euro netto für gültige Strom-/Gas-Leads, 50 Euro für C24 Bank, 15 oder 30 Euro für SIM-only, fünf Euro für Prepaid, 30 bis 72,50 Euro für DSL und prozentuale Reise- oder Mietwagenvergütung. Produkte, Sätze, Staffel und Ereignisse ändern sich. Da alte AGB noch entfernte Ferienhausprodukte enthalten, sind ausschließlich aktueller Account, offizielle Nachricht und individuelle Vereinbarung operativ maßgeblich.
Warum wird ein im CHECK24-Account sichtbarer Lead oder Sale noch nicht ausgezahlt? Tracked oder Pending ist nicht Confirmed oder Paid. Energie braucht richtige, selbst eingegebene Daten, deutsche Lieferstelle und erfolgreiche Übermittlung; DSL und Mobilfunk erfordern regelmäßig einen wirksamen Vertrag und können laut AGB etwa 180 Tage bis zur Bestätigung benötigen. Reise und Mietwagen müssen tatsächlich genutzt werden. Bestätigte Beträge werden laut FAQ wöchentlich nach Erreichen des Account-Schwellenwerts ausgezahlt.
Dürfen CHECK24-Rechner, Banner oder Texte selbst verändert werden? Verwendet werden nur die im Partnerkonto bereitgestellten und freigegebenen Formulare, Rechner, Banner, Templates und Deeplinks. Die AGB erlauben Farbanpassung bei Formularen; weitere Änderungen brauchen schriftliche Genehmigung. Fremde Assets, nachgebaute Screenshots oder CHECK24 im eigenen Domainnamen sind nicht zulässig. Vor Livebetrieb werden Partner-ID, Mobilansicht, Consent und Ziel geprüft, ohne einen Scheinantrag einzureichen.
Welche Aussagen sind bei CHECK24 Strom- und Gaswerbung ausdrücklich verboten? Die AGB untersagen die Kombination der Energie-Werbemittel mit „ohne Schufa“ oder „ohne Bonitätsprüfung“. Das gilt auch in Überschrift, Meta-Text, Social Caption, Landingpage und Newsletter. Ebenfalls riskant sind garantierte Annahme, immer billigster Tarif, falscher offizieller Support, Spam oder irreführende Keywords. Der Antragsteller gibt echte Daten selbst ein; Anbieter und Prozess treffen ihre eigene Vertragsentscheidung.
Welche Regeln gelten für Newsletter, Messenger und Social Media? Affiliate-Mail darf nur an nachweisbare Double-Opt-In-Empfänger gehen; jede Nachricht braucht vollständiges Impressum und Abmeldelink. Ein offizielles HTML-Template ersetzt keine Einwilligung. Deeplinks in Messenger oder Social Media bleiben an Plattformregeln, Werbekennzeichnung, Datenschutz und Zustimmung gebunden und dürfen nicht massenhaft unverlangt versandt werden. Der reale Kanal wird bei der Bewerbung angegeben und vor jeder Aktion auf Produkt und Ziel geprüft.
Wie werden Provision, Umsatzsteuer und Kündigung beim CHECK24 Partnerprogramm behandelt? Die Abrechnung erfolgt per Gutschrift. Regelbesteuerte Unternehmer hinterlegen Steuernummer oder USt-IdNr.; Kleinunternehmer nach § 19 UStG erhalten keinen automatischen Umsatzsteueraufschlag und Änderungen werden sofort gemeldet. Laut AGB sind auch Gutscheine und Sondergutschriften steuerlich mitzuteilen; Fachberatung entscheidet den Einzelfall. Nach Beendigung sind sämtliche Links, Formulare und Werbemittel unverzüglich aus allen Kanälen zu entfernen.